Aufnahme und Kosten 

Aufnahmeverfahren 

Jedes Jahr finden für externe und interne Kinder Schnuppertage statt. Kinder, die an einem Schnuppertag teilgenommen haben, erhalten bis spätestens Anfang März eine Zu- oder Absage für einen Platz ab September in der Dorfschule Walchensee.

Die Aufnahme bzw. der Quereinstieg eines Kindes ist je nach Verfügbarkeit an freien Plätzen in der Schule prinzipiell möglich. 

Das Schulleben ist damit durch die Vielfalt an unterschiedlichen Lernvoraussetzungen geprägt. Die Unterschiedlichkeit der Kinder selbst wird als Bereicherung der sozialen Gemeinschaft betrachtet. Insbesondere die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen bejaht diese Verschiedenheit in der Gemeinsamkeit, wobei individuelle Stärken durch flexible unterrichtliche Maßnahmen gefördert werden können.

 

Kriterien zur Aufnahme in die Dorfschule

Wir wollen in der Zusammensetzung unserer Klassen ganz bewusst ein Abbild des gesellschaftlichen Durchschnitts schaffen. Dabei haben Kinder aus Walchensee und der nahen Umgebung, unsere KiGa-Kinder sowie Geschwisterkinder Vorrang in der Vergabe der Schulplätze.

Wir begleiten Kinder und ihre Familien durch alle Entwicklungsphasen. Bei Schwierigkeiten stehen wir beratend zur Seite und organisieren bei Bedarf spezielle Unterstützungsformen.

Für jedes Kind mit explizitem Förderbedarf gibt es eine passend spezialisierte Einrichtung – wir stehen Eltern gerne mit einer fundierten Erstberatung zur Seite und vermitteln weitere Kontakte.

 

Unterrichtszeiten

Montag – Freitag:

Unterrichtszeiten 1./2. Klasse:
08.15 Uhr – 12.30 Uhr

Unterrichtszeiten 3./4. Klasse:
08.15 Uhr – 12.30 Uhr (Mo, Di, Mi, Fr)
08.15 Uhr – 15.30 Uhr (Do)

Montag – Donnerstag:

offene Ganztagesangebote:
13.30 Uhr – 16.30 Uhr

In den Ferienzeiten ist die Schule geschlossen. Die Homepage von Dorfleben Walchensee informiert Sie über Aktionen an Wochenenden und zu unserem Angebot der Ferienbetreuung.

 

Schulgeld (ohne Nachmittagsangebote)

Da die Dorfschule Walchensee keine verpflichtenden Nachmittagsangebote stellt, werden die Gesamtkosten getrennt nach den gewünschten Leistungen der Schule aufgelistet. Die nachfolgenden Kosten für die Tarife A (ganz links) bis D (ganz rechts) decken mit Ausnahme der offenen Ganztagesangebote und des Instrumentalunterrichts alle Leistungen der verbindlichen Unterrichtsangebote ab.

 Die Höhe des regulären Schulgeldes für die Laufzeit des vereinbarten Vertrages beträgt grundsätzlich:

Monatstarif 
Tarif A89,00 €
Tarif B111,00 €
Tarif C132,50 €
Tarif D178,00 €
Jahrestarif 
Tarif A1068,00 €
Tarif B1332,00 €
Tarif C1590,00 €
Tarif D2136,00 €

 

Förderkreis

Er trägt daher dafür Sorge, dass auch Schülern der Besuch der Dorfschule Walchensee ermöglicht wird, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, das notwendige Schulgeld oder das Eintrittsgeld für Museumsbesuche oder Veranstaltungen ganz oder teilweise zu finanzieren. Stipendien und Ermäßigungen werden auf Antrag an den Schulträger gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Ermäßigung oder Stipendien besteht auch nach einmaliger oder wiederholter Gewährung nicht. Näheres regelt die Stipendienordnung des Schulträgers.

Der Schulträger gewährt Geschwisterermäßigungen sowie Stipendien aus den dafür angesammelten oder in sonstiger Weise dafür zur Verfügung gestellten Mitteln oder kann an weitere, Stipendien gewährende Organisationen und Gremien weiterverweisen. Es ist für den Schulträger auf der Grundlage seines Selbstverständnisses von wesentlicher Bedeutung, eine Auswahl der Schüler seiner Schulen nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern zu vermeiden. Die Vertragspartner stufen sich nach ihren Einkommensverhältnissen selber in einen Tarif ein. Tarif A stellt den verpflichtenden Schulgeldtarif dar. Aus dem Mehrbetrag zwischen dem Schulgeldtarif A und den Tarifen B, C und D finanziert der Schulträger Geschwisterermäßigungen und Stipendien sowie sonstige Förderungen bedürftiger Schüler.

Das Schulgeld kann jährlich zum Beginn der Laufzeit eines neuen Vertrages um 3 % zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung angehoben werden.

Eltern, die in Walchensee wohnhaft sind, erhalten von der Gemeinde Kochel einen Zuschuss von 50 % der Kosten für das Schulgeld. Zudem werden bei Geschwisterkindern 90 % der Kosten erstattet.: